Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 130 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 130 Bewertungen von Tripadvisor
F
f00d_l0ver83
Hamburg, Deutschland
02/08/2013
“Drei komfortable Übernachtungen”
Ich habe im Rahmen einer Gruppenreise durch China im Yong An übernachtet. Die Zimmer sind schon ein bisschen abgewohnt, aber für drei Nächte war es völlig in Ordnung, wenn man nicht den teuersten Luxus erwartet. Es ist ein bisschen dunkel in den Zimmern, und WLAN gibt es auch nicht. Der Service ist… Mehr
D
Didda_2503
91327 Goessweinstein
07/09/2011
“mittelmäßig”
Abgesehen von der falschen Hotelbeschreibung bei HotelTravel, ist das Hotel empfehlenswert. Die Zimmer sind zwar klein, aber sauber. Bad ist groß. Fenster lassen sich etwas öffnen. Ruhig gelegen in einer Seitenstraße. Personal, wie üblich in China, sehr freundlich und hilfsbereit. Internet funktion… Mehr
A
Asiana1
Berlin
27/10/2012
“Praktisch”
Dies ist sicher nicht das neueste Hotel Pekings, aber es offerierte ein recht gutes Preis-Leistungs-Verhältnis (nicht zum Straßenpreis): nur 10 Minuten Fußweg von der U-Bahn-Station Nongzhanguan in einer Seitenstraße gelegen, bietet es in mehreren Häusern ruhige, saubere Zimmer und Arbeitsräume an.… Mehr
M
Mr_Awesome94
München, Deutschland
26/07/2011
“Harte Betten und Mangel an Hygiene”
Hier einige Infos zu meinem Aufenthalt im Yong An Hotel in Beijing. Das Hotel ist schon recht altmodisch. Es gibt einige Mankos, wie zum Beispiel die harten Betten, typisch für China. Der 3-Sterne-Standard in Europa würde ganz anders aussehen. Außerdem befanden sich fremde Haare auf den Betten - Ma… Mehr