Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 363 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 363 Bewertungen von Tripadvisor
J
jogahil
Stuttgart, Deutschland
02/10/2010
“Prime Location - die Mauer fuer einen alleine”
Badaling ist ein ueberlaufenes Stueck chinesische Mauer. Commune ist ein Seitental gleich neben an in dem man einen abgeschiedenen - sehr exclusiven Blick auf die Mauer erhalten kann. Das Hotel hat einen sehr schoenen Kids-Club der uns die Moeglichkeit verschaffte das Erlebnis 'Mauer" auch sehr au… Mehr
C
christof200x
wriedel
28/08/2010
“Interessant für Architektur Liebhaber”
Über 40 Häuser auf einer riesigen Fläche verteilt. Es geht steil bergauf oder bergab. Zimmer in einzelnen Häusern thematisch ausgestattet. Ein archtektonisches Museum moderner Baukunst zum bewohnen. Wenn man genau hinschaut, ist der Glanz der ersten Tage langsam verflogen. Restaurants und Seminarrä… Mehr
R
riobamba12
Frankfurt am Main, Deutschland
27/01/2011
“Lage an Mauer wird besser dargestellt als es wirklich ist”
Das Hotel hat kein Kempinski Status. Waren erst in einem Zimmer untergebracht, wo weder Licht noch Klimananlage funktionierte. An der Stelle von einem erhofften Blick auf die Mauer hatten wir einen tollen Blick direkt auf das Nachbargebäude - von daher auch ein toller Mauerblick. Das Zimmer hatte f… Mehr