Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 165 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 165 Bewertungen von Tripadvisor
S
Scout-X
Frankfurt
07/03/2010
“Seitenflügel mit Luxus”
Das Parkview Dingshan Hotel ist der 4 Sterne Seitenflügel des 5 Sterne Hotels Parkview. Der Preis ist nur halb so hoch (400 RMB inkl. Frühstück) wie das Mainhaus, jedoch können alle Annehmlichkeiten von dort genutzt werden, wie das Frühstücksbüffet, Pool, Fitnescenter, Businesscentre usw. Wer die 5… Mehr
T
Tes B
Nanjing, China
19/11/2018
“Perfekt in Ordnung”
Aufenthalt für 5 Wochen hier, ein bisschen mit den Zimmern vermischt, aber jetzt sortiert. Wir befinden uns in den Dingshan Apartments, einem separaten Gebäude, in einer Suite. Große Zimmer, Familienkühlschrank, Mikrowelle, Wasserkocher. Die Heizung kann erst nach 18.00 Uhr verwendet werden, ist ab… Mehr
A
ant-across-the-world
Newbury, Vereinigtes Königreich
18/04/2017
“Gutes einfaches Hotel mit frustrierendem Setup!”
Die Hotelzimmer sind in Ordnung, sie sind im Wesentlichen Suite Stil mit einer Küche. Die Heizung / Klimaanlage funktioniert nicht gut und der Internetzugang ist zuverlässig, aber langsam. Frustrierende Einrichtung ist aufgrund der Tatsache, dass die Rezeption ist nicht in den Zimmern, so dass Sie … Mehr