Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 749 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 5 ausgewählten Bewertungen von 749 Bewertungen von Tripadvisor
L
Langeohren
Dortmund, Deutschland
05/04/2012
“Bewährtes Haus in guter Lage”
Seit 2008, also kurz nach der Eröffnung, habe ich bereits mehrmals in dem Hotel übernachtet und hierbei sowie Standardzimmer als auch die Deluxe-Suite kennengelernt. Auch bei meinem letzten Aufenthalt im Februar 2012 war ich mit meinem Zimmer sowie der Serviceleistungen überaus zufrieden. Das Zimm… Mehr
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416andreasr
19/10/2016
“Bewährter Klassiker”
Zwar etwas Altbacken, aber dennoch eine gute Wahl wie immer. Das Zimmer gross und sauber, Ausstattung gut. Aber nur schmalrs Fenster zum Innenhof. Und für die Bedienung der Lifte benötigt man ein Extrastudium.
M
MikeOffenbach
Bangkok, Thailand
20/07/2014
“Gute Location für ein verregnetes Wochenende”
Wohin, wenn es in Südchina fast überall regnet? Wir entschieden uns für einen Städteausflug zum 45 km von unserem Standort Zhuzhou entfernten Changsha. Für den zunächst geplanten Abstecher nach Guilin war es einfach zu naß und zu gewittrig. Bei unserer Ankunft in Changsha stand der Bahnhofplatz un… Mehr
M
MarkusBtz
Zürich, Schweiz
12/07/2014
“Zu sehr in die Jahre gekommen”
Nach dem wir zunächst ein Standardzimmer bekommen haben obwohl Deluxe gebucht war bekammen wir ein grösseres Zimmer mit geräumiger Sitzbereich auf dem Clubfloor. Clublounge ist überhaupt nicht besucht und sehr ungemütlich. Frühstück nur im normalen Restaurant. Das Frühstücksbüffet ist dafür für Chi… Mehr
T
traveller1E
Düsseldorf
15/06/2010
“Mittelklasse in Changsha”
Das Hotel ist trotz der Zugehörigkeit zur Crown Plaza Kette nur Mittelmaß. Nicht ganz im Zentrum gelegen und ca. 30 - 45 Minuten per Taxi vom Flughafen. Die Zimmer sind ca. 20 qm groß mit Normaufteilung, Alles scheint schon etwas älter zu sein, Kleine Schreibtischplatte an der Zimmerwand, dem Bett … Mehr