Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 46 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 46 Bewertungen von Tripadvisor
6
675amya
14/01/2015
“Schönes Apartment”
Wir waren in einem appart auf zwei Etagen. Wir waren hier mit vier Personen und wir brauchten ein wenig Ruhe in unserem Rucksack erwandert reisen. Wir konnten die Suppe am Abend kochen. Das Frühstück ist wirklich gut. Dieses Hotel war sauber und schön. Es gibt nichts zu sehen in der Stadt aber es … Mehr
S
Sisuu
München, Deutschland
08/04/2015
“Gute Wahl”
Wir waren in Calama nur für eine Nacht, weil wir die Mine besucht. Ayelen war eine gute Wahl. Das Doppelzimmer war groß, sauber und hatte ein eigenes Bad, einen TV und eine Küchenecke. Es gab auch einen Schreibtisch, eine Garderobe und ein iPod Docking Station. Das Bett war sehr komfortabel. Das … Mehr
8
827maritar
Thüringen, Deutschland
13/02/2017
“Gute Lage, geräumige Appartements”
Leider gab es kein Rabatt bei einer Anreise anstelle von 5 mit 3 Personen. Check-out hat ewig gedauert; Personal machte Eindruck auf Aushilfe Frühstück wurde abends nach 22 h auf Tablett rein gereicht: 2 Scheiben trockenes Weißbrot mit einer Scheibe Käse dazwischen, 1 Beutel Nescafe und 1 Trinkpäck… Mehr
J
julo972
Omer, Israel
14/03/2016
“Ein gutes 2 Sterne Hotel für Geschäftsleute, aber eine schlechte Wahl auch keine Karte”
Das Hotel hat einen neuen Flügel und Zimmer mit einem Minimum von Küche ausgestattet. Das Personal ist sehr freundlich, aber keine Ahnung über irgendwelche das Unabhängigkeitsdenkmal Art Fragen ( wurde uns mitgeteilt, dass Besuche in der chiquicamata Mine 2 Wochen vorher organisiert werden müssen, … Mehr
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