Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 547 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich durch ihre guter Reinigungsservice
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 547 Bewertungen von Tripadvisor
B
BiniFini
München, Deutschland
24/10/2015
“Stadthotel mit Meerblick ”
Die Aussicht ist sehr nett und auch das Frühstück war variabel, frisch und lecker! Die Zimmer sind geräumig, sauber und die Betten gemütlich. Der Pool ist nicht beheizt un daher eher für kurze Aufenthalte geeignet.
P
Peter B
18/02/2015
“Kettenhotel: nichts zu meckern - nichts Besonderes”
Große Zimmer Bad sowie Sitzecke mit Meerblick (Sonnenuntergang) und Klimaanlage. Ruhige Lage am Südende von Antofagasta. Erfreulich große und gute Doppelbetten, leider nur dünne Fenster und daher etwas lauter, sofern am Abend noch Gäste auf der Terrasse verweilen. Insgesamt ok, in der Hochsaison wi… Mehr
1
137603
oberösterreich
24/03/2014
“ein stadthotel - nicht mehr und weniger!”
ein rationales stadthotel ohne schnickschnack und extras. mit bewachter tiefgarage. wer mehr will soll sich woanders ein zimmer suchen, err ist hier schlecht beraten! ob jedoch nur ein wlanzugang pro zimmer ein minus ist sei für jeden dahingestellt. also KEIN urlaubshotel - ein ganz normales berufs… Mehr
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