Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 107 Bewertungen
Ruhe im Zimmer
Standort
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie in einer ruhigen Zone ohne Lärm liegt
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 107 Bewertungen von Tripadvisor
H
herzas2015
Sachsen, Deutschland
29/06/2016
“Wunderbare ruhige Stadtlage am Park und trotzdem Zentral”
Sehr schönes sauberes Haus mit sehr netten Mitarbeitern gepflegtes Innen und Außen Ambiente , ruhig gelegen trotz Card Bahn und Stadion in der Nachbarschaft. Leider keine Küchenbewertung möglich da wir außerhalb gespeist haben.
B
bg98
Blagoevgrad
31/03/2012
“sozialistischer Charme, fabelhafter Blick”
Das Park Hotel Sankt Peterburg ist ein 22-stöckiger Betonklotz nördlich der Altstadt von Plovdiv. Zu Fuß ist man eine gute Viertelstunde ins Zentrum unterwegs. Parken ist auf dem bewachten Hotelparkplatz kostenpflichtig (3 €/Nacht) möglich. Unser Zimmer (Studio) war sehr geräumig und wirkte auf de… Mehr
T
tihamadd
Dresden, Deutschland
11/01/2012
“Park Hotel Sankt Peterburg Plovdiv”
Ich hatte im Hotel eine Suite (Apartament) gebucht. Das Zimmer war sehr üppig ausgestattet mit schweren Sofas, Grünpflanzen und allerhand Gardinenwerk. Mich überraschte zum Beispiel ein voll gedeckter Tisch mit Tellern, Tassen usw. als würde man dort gleich speisen wollen. Negativ aber fiel auf, da… Mehr
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