Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 40 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 40 Bewertungen von Tripadvisor
E
EGJM
Stip
17/04/2017
“Ausgezeichnet”
Wir waren für zwei Nächte über Ostern. Wir hatten ein Appartement mit einem Schlafzimmer und einem wunderschönen Blick aufs Meer. Das Appartement verfügte über all die Annehmlichkeiten für einen Aufenthalt. Die Küche war mit allem ausgestattet, was Sie brauchen für Ihre Kaffee Tee. Auch wenn Sie wi… Mehr
C
CNInman
18/08/2016
“Erholung und Entspannung”
Wow! Was für eine tolle Lage. Balchik ist wunderschön und ein wunderbarer Ort zu besuchen und Zeit verbringen kann. Das Hotel/abhebt, ist in einer super Lage. Es ist sauber und gut ausgestattet. Die Apartments sind geräumig, sauber und mit toller Aussicht und der Pool ist ein echter Bonus. Wir habe… Mehr
M
mohrs
Stuttgart, Deutschland
07/08/2017
“Nichts zu bemängeln”
Wir waren auf das Schlimmste gefasst und siehe da - Überraschung. Sauber, leise, zuvorkommender und professioneller Empfang, nettes Frühstück im Hotel nebenan. Alles sehr gut. Balchik selbst kann man empfehlen, die Kellner sind auf Zack, die Preise natürlich sehr angenehm, das Essen vielseitig und … Mehr
L
lucian624
Bukarest, Rumänien
17/09/2016
“Korrekt”
Wir waren hier für ein langes Wochenende in einem 2 Schlafzimmer Apartment. heute etwas abgenutzt, müssen aber toll, wenn es geöffnet : ). Die Lage ist ausgezeichnet, mit Blick auf das Meer geöffnet, und die kleinen Swimmingpool haben die Kinder delice. Sehr gutes Preis/Leistungsverhältnis alles in… Mehr