Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 22 Bewertungen
Standort
Ruhe im Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Diese Unterkunft zeichnet sich dadurch aus, dass sie sich im Zentrum befindet Dhaka
Anzeige von 4 ausgewählten Bewertungen von 22 Bewertungen von Tripadvisor
A
AdventurePhiles
Dallas, Texas
03/05/2015
“Ausgezeichnetes Personal, große Zimmer”
Wir waren für drei Nächte hier und waren angenehm überrascht von der Größe des Zimmers. Es war etwas veraltet und abgenutzt, aber es war viel Platz im Kleiderschrank und Platz, um sich auszubreiten. Die Matratze war etwas hart für uns, aber wir fanden es gut, dass es ein King war. Das Badezimmer wa… Mehr
W
wrangler29
Berlin
06/06/2010
“Mittelklassehotel, etwas abgewohnt”
Zentral gelegenes Mittelklassehotel, etwas abgewohnt, sehr freundliches Personal, Flughafen-Abholservice kostenlos, Klimaanlage im Zimmer hat nicht richtig funktioniert: vorher testen, Restaurant im obersten Stock mit schöner Ausssicht; Frühstück a la carte inklusive, aber sehr bescheiden, am beste… Mehr
G
greatsuhas
Mumbai (Bombay), Indien
22/09/2015
“sehr günstiges Hotel für Geschäftsreisende”
Lage Das Hotel liegt direkt am belebten Hauptstraße nicht viel vom Hotel kann von der Straße gesehen. Es gibt kaum einen Empfang oder eine Lobby. Es ist ein einfaches Hotel. Das Zimmer war in Ordnung für 2 Personen. Obwohl die Möbel und die Armaturen in Ordnung, aber ein wenig alt war altmodisch. D… Mehr
S
SubhashNewDelhi
Neu-Delhi, Indien
28/10/2014
“Ok sparsamen Geschäftsreisende”
Wir waren auf Geschäftsreise und besuchten ITMA Dhaka und aus irgendeinem Grund war unsere Reservierung im Hyatt Regency abgesagt, weil die Regierung von Bangladesh hatte viele Hotels für die südasiatischen Spiele' Athleten geräumt. Unsere Buchung wurde wenige Tage vor unserem Besuch abgesagt und d… Mehr
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