Anlässlich des Inkrafttretens der neuen Gesetzesverordnung 1/2020 vom 17. Januar 2020 gegen übermäßigen Tourismus zur Qualitätsverbesserung in touristischen Gebieten am 23. Januar 2020 wird die vollständige Abschaffung des All-Inclusive-Angebots beschlossen, das unbegrenzt alkoholische Getränke enthält. Es werden nur maximal 3 alkoholische Getränke pro Kunde während des Mittags- und/oder Abendessens akzeptiert.
Als Vermarktungsunternehmen für touristische Aufenthalte müssen wir Sie darüber hinaus über folgende Einschränkungen informieren:
Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit der Kunden gefährlich sind, sind in Touristenunterkünften und in Wohnungen, die Gegenstand einer touristischen Vermarktung sind, verboten. In jedem Fall wird es als gefährliche Verhaltensweise angesehen, von einem Balkon oder Fenster zu einem anderen zu wechseln und von unangemessene Orten in Swimmingpools, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen oder sich zu werfen (das sogenannten Balconing). Kunden, die diese Verhaltensweisen zeigen, müssen, ungeachtet der ihnen möglicherweise auferlegten Strafen, gemäß dieser Gesetzesverordnung und den entsprechenden kommunalen Verordnungen unverzüglich aus der Einrichtung ausgewiesen werden. Die Ausweisung muss durch die Direktion der Einrichtung oder den Vermarkter der Wohnung angeordnet werden, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und -kräfte anfordern können.
In Übereinstimmung mit dem in den Artikeln 11 bis 22 der oben genannten Verordnung enthaltenen Sanktionsregelung gilt die Nichteinhaltung des im vorhergehenden Absatz enthaltenen Verbots von Verhaltensweisen, die für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit gefährlich sind, als schwerwiegende Straftat. Schwerwiegende Verstöße werden mit einer Strafe zwischen 6.001 und 60.000 Euro geahndet.
Sehr gut
Basierend auf 78 Bewertungen
Standort
Ruhe auf dem Zimmer
Zimmer
Service
Preis-Leistungsverhältnis
Sauberkeit
Anzeige von 3 ausgewählten Bewertungen von 78 Bewertungen von Tripadvisor
R
reynoldsBA
Miamisburg, Ohio
14/06/2015
“Exzellente Erfahrung mit Studio Pueyrredon”
Zunächst einmal ist der Name dieser Wohnung besonders in der Liste. Ich habe eine Korrektur bat von TripAdvisor und hoffentlich wird das passieren. Es ist Studio Pueyrredon im Jahr 1770 Av. Pueyrredon in der Gegend von Recoleta in Buenos Aires. Wir haben 35 Nächte (im Mai und Juni) im Studio Pue... Mehr
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xaver72
Rimini, Italien
23/04/2013
“Tolle Lage”
Ich verbrachte hier drei Tage und es hat mir wirklich sehr gut gefallen. Das Apartament ist schön und die Lage perfekt und sicher in Gegend von Recoleta. Sie haben kostenlosen Telefon Ortsgespräche und mein Apartament jeden Tag gereinigt wurde.
C
Chuck N
Spokane, Washington
06/02/2014
“provisorische apts macht eine tolle Arbeit für Ihren Urlaub in Buenos Aires”
Ich habe die vorübergehende Apartments für bis zu 22 Mal seit 2005 verwendet werden, wenn ich zum ersten Mal in Argentinien kam. Die Apartments sind im Barrio gelegen, Recoleta, sehr gehoben Teil der Stadt ist, können Sie leicht zu den meisten Sehenswürdigkeiten zu sehen oder in Buenos Aires besu... Mehr